Die gesetzliche Krankenkasse
Sind Sie gesetzlich krankenversichert haben Sie, wenn ihr HNO-Arzt Hörgeräte verordnet hat, Anspruch auf volle Kostenerstattung der Hörgeräte. Dafür bezahlt Ihre Krankenkasse bis zu 1600.-€ für zwei Hörgeräte inklusive Betreuungs- und Reparturkosten der nächsten 6 Jahre. Bei uns haben Sie die Möglichkeit Hörgeräte zum Nulltarif ausführlich zu testen.
Aktuell gibt es mehr als 1000 verschieden Hörgerätemodelle auf dem Markt. Wir helfen Ihnen dabei, das richtige Hörgerät zu finden. Der Eigenanteil liegt von 10.-€ bis zu 2000.-€ je Hörgerät, dabei variiert die Form und Ausstattung. Neben den Form und Funktionsvielfalt ergeben sich weitere Preisunterschiede aus den Festbeträge der Krankenkassen. Die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir für Sie
Die private Krankenkasse
Die Kostenübernahme von Hörgeräten weicht bei der privaten Krankenversicherung grundsätzlich von dem Verfahren der gesetzlichen Kassen ab. Zwar sind die medizinischen Kriterien in der Feststellung durch den HNO-Arzt dieselben, aber die Erstattungsbeträge richten sich komplett nach den individuellen Vereinbarungen zwischen der privaten Versicherung und dem Versicherten. Einen pauschalen Festbetrag für privat Versicherte gibt es dementsprechend nicht. Sie rechnen die Kosten der Hörgeräte selbst mit ihrer Krankenkasse ab.